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Abschluss

Die nachhaltige Speicherung, Archivierung und idealerweise auch Zugänglichkeit relevanter Forschungsdaten auch nach Projektabschluss ist frühzeitig vorzubereiten. Die Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis der DFG sowie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP-Satzung) der Freien Universität Berlin formulieren eine Aufbewahrung von Forschungsdaten für einen - je nach Fächerkultur - angemessenen Zeitraum, in der Regel von mindestens zehn Jahren. Empfohlen wird darüber hinaus die Publikation von Forschungsdaten, um so nicht nur die Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen zu gewährleisten, sondern auch, um Folgeforschung zu ermöglichen. 

Die DFG sieht eine Aufbewahrungsdauer von i. d. R. zehn Jahren nach Abschluss eines Vorhabens vor. Die Archivierung nicht zu veröffentlichender Daten erfolgt durch den zentralen Archivierungs-Service der ZEDAT.

Vor einer Veröffentlichung von Daten sind sämtliche Rechte zu klären, u. a. im Zusammenhang mit der Verwendung von Materialien Dritter sowie schützenswerter Daten. 

Für Daten, die z. B. aufgrund von Persönlichkeitsschutzrechten nicht frei zugänglich gemacht werden können, bieten einige Repositorien ein gestaffeltes Rechte- und Zugriffssystem. Außerdem ist die Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt möglich (Embargo / Sperrfrist). Nicht publizierbare Daten sollten archiviert werden. 

Die leichte Auffindbarkeit und Zitierbarkeit von Forschungsdaten wird durch eine persistente Identifikation (persistenter Identifikator) gewährleistet; viele Repositorien bieten dies als automatisierten Service an. Um die einfache Nachnutzung von Daten zu gewährleisten, bieten sich offene Datenformate und eine offene Lizenzierung an.

Mögliche Publikationsformen:

Nachweissysteme wie re3data unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Repositorium sowie bei der Recherche spezifischer Datensätze. Zenodo und EUDAT – B2SHARE sind Beispiele für generische Repositorien. Eine Übersicht qualitätsgesicherter Datenjournals liefert forschungsdaten.org.

Links zum Thema

Bei einer Lizenz handelt es sich um ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht. Sie erlaubt verschiedene Nutzungsrechte, z. B. das Kopieren, Speichern, Verknüpfen und die Veröffentlichung von Daten, im Kontext urheberrechtlich geschützter Werke. Empfohlen wird die Verwendung freier Lizenzen (CC-0, CC-BY), die die unentgeltliche Nutzung des Werkes gestatten und so die uneingeschränkte Zugänglichkeit Ihrer Forschungsergebnisse ermöglichen. 

Übersicht Creative Commons Lizenzen

Creative Commons License

Zuletzt geändert 15.09.2023. Soweit nicht anders gekennzeichnet, ist dieses Werk unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz lizenziert.