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Stichworte A-Z

Häufig gestellte Fragen!

Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Sie wacht z.B. darüber, dass die zu Gunsten von Menschen mit Schwerbehinderung geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden, beantragt Maßnahmen, die den Menschen mit Schwerbehinderung dienen, insbesondere solche präventiver Art, bei den zuständigen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Schwerbehinderung entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf ihre Erledigung hin.

Sie ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die Menschen mit Schwerbehinderung als Gruppe betreffen, zu unterrichten und anzuhören.

Bewirbt sich eine Person mit Schwerbehinderung, hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in die relevanten Teile aller Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen.

Entstehen Schwierigkeiten in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis, so ist die Schwerbehindertenvertretung von der Arbeitgeberin bereits frühzeitig zu beteiligen, um eine dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu ermöglichen. Entsprechendes gilt bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Soll das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung gekündigt werden, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) .

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung muss in ein Bewerbungsverfahren immer beteiligt werden, wenn

...Bewerbungen von Personen mit Schwerbehinderung vorliegen.

...Bewerbungen von Schwerbehinderten gleichgestellten Personen vorliegen.

...Bewerber*innen sich im Vorstellungsgespräch als Personen mit Schwerbehinderung zu erkennen geben.

...Bewerber*innen mit Schwerbehinderung dem Bereich bereits bekannt sind.

Der Arbeitgeber hat die zuständige Schwerbehindertenvertretung unverzüglich nach Eingang der Bewerbung von Personen mit Schwerbehinderung und von Schwerbehinderten gleichgestellter Personen zu unterrichten (§164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX).

 

Bewerbung

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Es ist mit wenigen Ausnahmen ausschließlich die Entscheidung der Bewerber*innen eine vorhandene Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit Schwerbehinderten bei der Bewerbung mit anzugeben.

Wenn Sie eine Schwerbehinderung bei der Bewerbung an der Freien Universität Berlin angeben möchten, erwähnen Sie die Schwerbehinderung mit Angabe des Grades der Behinderung (GdB) entweder direkt im Anschreiben oder besonders hervorgehoben im Lebenslauf. Fügen Sie bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises den Bewerbungsunterlagen bei. Bitte fügen Sie nicht den Bescheid des Versorgungsamtes den Bewerbungsunterlagen hinzu.

Wenn Sie schwerbehinderten Personen gleichgestellt sind, fügen Sie bitte eine Kopie des Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur der Bewerbung hinzu, sofern die Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen im Bewerbungsschreiben mit angegeben wird. Auch hier ist der Bescheid vom Versorgungsamt den Bewerbungsunterlagen nicht hinzuzufügen.

Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und Bewerber*innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen (§ 165 Satz 3 SGB IX). Eine Ausnahme liegt vor, wenn die fachliche Eigung offensichtlich fehlt. (§ 165 Satz 4 SGB IX). 

Wenn über Ihren Antrag auf Schwerbehinderung oder dem Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden wurde, gilt § 165 Satz 3 SGB IX (noch) nicht.

Personen mit Schwerbehinderung oder Schwerbehinderten gleichgestellten Personen können die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung an dem eigenen Vorstellungsgespräch ohne Begründung ablehnen (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Weitere Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung (auch die Teilnahme an den weiteren Vorstellungsgesprächen) sind davon nicht betroffen.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Verwaltungsvorschriften über die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung (VV Inklusion behinderter Menschen), Seit dem 01.09.2021 gibt es im Land Berlin eine neue VV Inklusion.
Sie wurde am 17.09.2021 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht und ist am 18.09.2021 in Kraft getreten.

Auszug:

5.5 Dienst- und Arbeitsbefreiung bei extremer Wetterlage
An Tagen mit extremen Wetterlagen (zum Beispiel Hitze, Sturm, Kälte, Schnee- oder Eisglätte) soll schwerbehinderten Beschäftigten, denen die jeweilige Wetterlage besondere Erschwernisse verursacht, in erforderlichem Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Die Entscheidung darüber liegt in der jeweiligen Verantwortung der vom Geltungsbereich nach 1.1 erfassten Stellen und ist mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.

Link zur Verwaltungsvorschrift Inklusion Berlin

In der Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45, Raum J 26/14 ist ein relativ kleiner Ruhe- und Wickelraum eingerichtet.

In dem Raum befindet sich eine Liege und ein Wickeltisch. Außerdem ist ein kleines Waschbecken vorhanden und ein kleiner Mülleimer mit Klappdeckel für die Entsorgung von Windeln.

Dieser Raum ist ausschließlich mit dem Euro-WC-Schlüssel zugänglich.

Den Schlüssel kann man bei der Pforte, Zugang Habelschwerdter Allee 45, K-Gang und bei der Pforte, Zugang Fabeckstr., K-Gang erhalten, sofern man nicht selber im Besitzt eines Euro-WC-Schlüssels ist.

Der Ruhe- und Wickelraum wird von der Schwerbehindertenvertretung - Bereich Dahlem zusammen mit dem Dual Career & Familiy Service betreut.

Für Fragen und Anmerkungen melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 838-54080 oder per Email schwbvda@zedat.fu-berlin.de