Springe direkt zu Inhalt

Fachgespräch für bestehenden Studiengang durchführen (K.02.03.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.04  -  Gültig ab: 07.07.2020

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

30.06.2020

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q)

03.07.2020

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3, P)

07.07.2020

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

18.08.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, Anhaltspunkte für den fachlich-inhaltlichen Weiterentwicklungsbedarf eines Studienangebotes zu identifizieren bzw. dessen Aktualität und Angemessenheit festzustellen und in dieser Hinsicht qualitativ abzusichern.

Das Fachgespräch bietet in regelmäßigen Abständen den strukturierten Rahmen, um im Austausch mit externen Fachvertreter*innen und Studierenden sowie Vertreter*innen der Berufspraxis die fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß der Berliner Studienakkreditierungsverordnung (BlnStudAkkV) zu reflektieren. Betrachtet werden dabei insbesondere die Passgenauigkeit der Qualifikationsziele mit dem in der Studien- und Prüfungsordnung definierten Kompetenzerwerb, die Relevanz und Aktualität der Studieninhalte, die Einhaltung der aktuellen Fachstandards, das Curriculum sowie Aspekte der Studierbarkeit, der Forschungs- bzw. Anwendungsbezug und die Ausrichtung auf zukünftige Berufsfelder. Im Nachgang sind die aus dem Fachgespräch gewonnenen Erkenntnisse zu dokumentieren und ggf. in einen Maßnahmenplan zu überführen.

  • Regelmäßiger Turnus zur Durchführung von Fachgesprächen bei bestehenden Studiengängen: mindestens einmal innerhalb des Akkreditierungszeitraums, spätestens jedoch alle 8 Jahre
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]
  • Ausbildungskommission [ABK]
  • Dekanat bzw. ZI-Leitung
  • Externe Teilnehmer*innen am Fachgespräch, davon mindestens:

»  zwei fachlich nahestehende wissenschaftliche Expert*innen / Hochschullehrer*innen
»  ein/e fachlich nahestehende/r Studierende*r
»  ein/e fachlich nahestehende/r Vertreter*in der Berufspraxis bzw. bei lehramtsbezogenen
    Studiengänge der Schulpraxis
»  bei lehramtsbezogenen Studiengängen zusätzlich ein/e Vertreter*in der für das Schulwesen
    zuständigen Aufsichtsbehörde
»  bei Studiengängen der Psychologie mit dem Ziel einer Approbation als Psychotherapeut*in
    zusätzlich ein/e Vertreter*in der für die Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes
    zuständigen Aufsichtsbehörde

  • Fachbereichsrat [FBR] / Institutsrat des Zentralinstitutes [IR-ZI] / Gemeinsame Kommission [GK] bei Kooperationsstudiengängen 
  • Fachverantwortliche*r für die Durchführung des Fachgesprächs
  • Referent*in Studium und Lehre [Ref. S&L]
  • Weitere interne Teilnehmer*innen am Fachgespräch (Lehrende, Studierende, Protokollant*in)

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Geschäftsführende Direktor*innen der Institute [GD]
  • Institutsrat [IR] / Rat der Wissenschaftlichen Einrichtung [WE-Rat]
  • FU Wiki Fachgespräch: Bereitstellung von Arbeitshilfen, Vorlagen etc., Pflege der Fachgesprächsfahrpläne

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)

Prozessbeschreibung (intern)

Fachgespräch für bestehenden Studiengang durchführen

Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen