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Informationen für Studieninteressierte, Studienbewerber*innen und deren Angehörige


Blick auf die Holzlaube der FU Berlin

Blick auf die Holzlaube der FU Berlin
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Wir helfen bei Fragen zu barrierefreien Studienbedingungen an der FU Berlin, zum Härtefallantrag oder zur Vorbereitung bei einem Universitätswechsel. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

An der FU Berlin besteht in vielen Studiengängen eine Bewerbungspflicht. Infos zum Studienangebot, zum Bewerbungsverfahren, -voraussetzungen und -fristen finden Sie unter www.fu-berlin.de/studium.

Sonderanträge bei der Zulassung zum Studium

An der FU Berlin können Bewerber*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkankung bei der Bewerbung für Bachelor- und Masterstudiengänge zum ersten Fachsemester sowie für Rechtswissenschaft und für Staatsexamenstudiengänge (über Hochschulstart) einen Härtefallantrag, d.h. einen Antrag auf sofortige Zulassung zum Studium, stellen. Der Härtefallantrag wird im Zuge des normalen Bewerbungsverfahrens gestellt. Hierfür ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich. Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre*n behandelnde+n Fachärtz*in. Das Gutachten muss für Zwecke der Bewerbung an einer Hochschule erstellt worden sein und darf nicht älter als ein Jahr sein. Es muss Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemäß den Hinweisen in unsererem Antragsformular erläutern und zu den dort genannten Härtegründen 1 bis 3 sowie 5 (soweit zutreffend) ausführlich und für medizinische Laien nachvollziehbar Stellung nehmen. 

Dem Antrag auf sofortige Zulassung (unabhängig von Note oder Wartezeit) kann - im Rahmen der u.a. dafür vorgesehenen "Härtefallquote" von 3% aller Studienplätze - stattgegeben werden, wenn Sie durch ein fachärztliches Gutachten nachweisen, dass Ihnen als Studienbewerber*in eine Wartezeit nicht zumutbar ist. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen der Zulassung und Immatrikulation unter Informationen zu Sonderanträgen.

Wann ist ein Härtefallantrag begründet?

  • wenn Sie an einer Krankheit oder Behinderung mit Tendenz zur Verschlimmerung leiden und dies einer längeren Wartezeit bzw. späteren Aufnahme des Studiums entgegensteht,
  • wenn wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Einschränkungen eine Wartezeit nicht sinnvoll (z.B. durch Jobben) überbrückbar ist,
  • wenn Sie durch Krankheit oder Behinderung auf ein bestimmtes Berufsfeld beschränkt sind, in dem Sie nach dem angestrebten Studiums tätig werden könnten und so eine erfolgreiche berufliche (Wieder-)Eingliederung für Sie nur durch das angestrebte Studium erreichbar erscheint, und/oder
  • wenn Sie das bisherige Studium oder den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben mussten.

Aufgrund der Krankheit oder Behinderung bestehende ortsbezogene Gründe für die FU Berlin können ebenfalls angeführt werden. Bei einem (späteren) Wechsel des Studiengangs kann einem Härtefallantrag nur noch stattgegeben werden, wenn der Fachrichtungswechsel wegen einer neu aufgetretenen Behinderung zwingend erforderlich geworden ist. 

Bei Bewerbungen zum Bachelor-Studium können zusätzlich oder anstelle eines Härtefallantrags auch Anträge auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Note und/oder Wartezeit möglich sein.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen der Zulassung und Immatrikulation.