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Fachgespräch im Rahmen der Konzeption neuer Studiengänge durchführen (K.02.02.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.03  -  Gültig ab: 07.07.2020

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

30.06.2020

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q)

03.07.2020

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3, P)

07.07.2020

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

21.03.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, bei neu zu entwickelnden Studienangeboten die Aktualität und Angemessenheit fachlich-inhaltlicher Aspekte festzustellen und qualitativ abzusichern.

Das Fachgespräch ist in diesem Sinne ein obligatorischer Schritt in der Konzeptionsphase neuer Studiengänge und bietet einen strukturierten Rahmen, um im Austausch mit externen Fachvertreter*innen und Studierenden sowie Vertreter*innen der Berufspraxis die fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß der Berliner Studienakkreditierungsverordnung (BlnStudAkkV) zu reflektieren. Die Bewertungsgrundlage bezieht sich dabei auf die geplante Umsetzung dieser Kriterien im Studiengang. Betrachtet werden insbesondere die Passgenauigkeit der Qualifikationsziele mit dem im Entwurf der Studien- und Prüfungsordnung definierten Kompetenzerwerb, die Relevanz und Aktualität der geplanten Studieninhalte, die Einhaltung der aktuellen Fachstandards, das Curriculum sowie Aspekte der Studierbarkeit, der Forschungs- bzw. Anwendungsbezug und die Ausrichtung auf zukünftige Berufsfelder. Die Rückmeldungen der Externen sollen als Impulse in die weitere Konzeption des Studiengangs eingehen.

  • Ein neu einzurichtender Studiengang wird konzipiert.
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]
  • Dekanat bzw. ZI-Leitung
  • Externe Teilnehmer*innen am Fachgespräch, davon mindestens:

    »  zwei fachlich nahestehende wissenschaftliche Expert*innen / Hochschullehrer*innen
    »  ein/e fachlich nahestehende/r Studierende*r
    »  ein/e fachlich nahestehende/r Vertreter*in der Berufspraxis bzw. bei lehramtsbezogenen
        Studiengänge der Schulpraxis
    »  bei lehramtsbezogenen Studiengängen zusätzlich ein/e Vertreter*in der für das Schulwesen
        zuständigen Aufsichtsbehörde
    »  bei Studiengängen der Psychologie mit dem Ziel einer Approbation als Psychotherapeut*in
        zusätzlich ein/e Vertreter*in der für die Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes
        zuständigen Aufsichtsbehörde

  • Fachverantwortliche*r für die Durchführung des Fachgesprächs
  • Referent*in Studium und Lehre [Ref. S&L]
  • Weitere interne Teilnehmer*innen am Fachgespräch (Lehrende, Studierende, Protokollant*in)

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Ausbildungskommission [ABK]
  • Geschäftsführende Direktor*innen der Institute [GD]
  • FU Wiki Fachgespräch: Bereitstellung von Arbeitshilfen, Vorlagen etc., Pflege der Fachgesprächsfahrpläne

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)

Prozessbeschreibung (intern)

Fachgespräch im Rahmen der Konzeption neuer Studiengänge durchführen

Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen