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Propalästinensische Kundgebung am 8. Februar 2024

Die Freie Universität Berlin ist nicht Veranstalterin der Kundgebung am 8. Februar 2024; sie hat diese nicht genehmigt und stellt dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung; die Veranstaltung findet im Straßenland statt.

Sollte eine nicht genehmigte Veranstaltung auf dem Gelände der Freien Universität stattfinden, wird die Hochschule gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Aufgrund von Inhalten von Plakaten mit dem Aufruf zur Kundgebung am 8. Februar hat die Freie Universität Berlin Strafanzeige gestellt. 

In Deutschland gilt grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Berlin spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde (Polizei Berlin) angemeldet werden. Eine von der Polizei genehmigte Kundgebung unter freiem Himmel muss die Freie Universität Berlin nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auf ihrem eigenen Gelände dulden, wenn dieses Gelände öffentlich zugänglich ist.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen hingegen dem Hausrecht der Freien Universität Berlin. Für eine solche Veranstaltung bedarf es der Zustimmung oder zumindest der Duldung seitens der Freien Universität Berlin. Die Freie Universität hat keine Veranstaltungen oder Demonstrationen genehmigt. 

Wir beobachten einen alarmierenden Anstieg von Hetze und Hassbekundungen in unserer Gesellschaft. Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung sind gesamtgesellschaftliche Probleme, die auch vor dem Campus von Universitäten nicht Halt machen. Die Freie Universität hat auf Grundlage der Postings in den Sozialen Medien Anzeige erstattet. Von den dokumentierten Äußerungen der Person distanzieren wir uns aufs Schärfste. Die Handlung erfolgte außerhalb des Campus der Freien Universität Berlin, die Person ist nach bisherigen Kenntnisstand nicht Mitglied der FU Berlin, die Strafanzeige wurde gemäß § 158 Strafprozessordnung (StPO) erstattet. (Stand: 13.02.2024)