Springe direkt zu Inhalt

Promovierende

1. Aufnahme

Zusätzlich zu den in den Promotionsordnungen der Fachbereiche definierten Anforderungen für eine Zulassung zur Promotion müssen für die Aufnahme in ein Promotionsprogramm der DRS weitere spezifischere Kriterien erfüllt werden. Diese werden durch die Ordnungen der Promotionsprogramme definiert. Die Aufnahme in ein Programm erfolgt in einem kompetitiven Auswahlverfahren, das normalerweise aus drei bis vier Stufen besteht: Prüfung der formalen Voraussetzungen, interne bzw. externe Begutachtung, Auswahlgespräche, vergleichende Entscheidung der Auswahlkommission.

2. Betreuung

Für Betreuung von Promovierenden werden Betreuungsteams aus mindestens zwei Betreuer*innen gebildet; diese können aus verschiedenen Disziplinen und Institutionen, auch von regionalen und internationalen Partnern kommen. Auch promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen können in die Betreuung eingebunden werden.

3. Betreuungsvereinbarung

In einer Betreuungsvereinbarung werden Thema und Dauer der Promotion, die Mitglieder des Betreuungsteams sowie Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt.
Ein Muster der Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.

4.  Fortschrittskontrolle

Mindestens einmal im Semester treffen sich Promovierende und Betreuungsteams zu Gesprächen, in denen der Promotionsfortschritt evaluiert wird und wichtige Schritte der kommenden Phase gemeinsam festgelegt werden. Die Gespräche müssen dokumentiert werden, die Dokumentation bildet die Grundlage für das Folgegespräch. Ein Muster für die Dokumentation der Gespräche finden Sie hier; eine Version für MS Word schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.